Liebe Nutzende der städtischen Sporthallen,
aufgrund der Änderungen der 14. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde auch die Sporthallenordnung während der Corona-Krise der Stadt Fürth angepasst. Bitte lesen Sie sich die aktualisierte Sporthallenordnung aufmerksam durch und setzen Sie die Vorgaben weiterhin verantwortungsvoll um. Eine erneute schriftliche Anerkennung der Sporthallenordnung ist nicht erforderlich. Vor allem ist folgende Vorgabe ausschlaggebend:
Die städtischen Sporthallen sind derzeit (Stufe rot der bayernweiten Krankenhaus-Ampel) nur noch nach 2G zugänglich. Somit ist die Teilnahme am Indoor-Sportbetrieb nur für Geimpfte und Genesene möglich. Diese Regelungen gelten für alle Teilnehmenden am Sportangebot. Ausgenommen von den Vorgaben sind Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem zählen übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, für die eigene Sportaktivität nicht dazu.
Vielen Dank für die weiterhin verantwortungsvolle Nutzung der städtischen Sporthallen.
Herzliche Grüße
Julian Gutbrod
Leiter Sportservice