Laut unten stehender Sonderbekanntmachung der Stadt Fürth vom 20. August 2021 (geändert am 23. August 2021) ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nur unter Einhaltung der 3G-Regel, möglich.
3G steht für geimpfte, genesene, getestete Personen. Beim 3G-Modell wird die Teilnahme am Sportbetrieb nur Menschen ermöglicht, die geimpft, genesen oder getestet sind.