Bekanntmachung Stadt Fürth zum steigenden Inzidenzwert

Laut unten stehender Sonderbekanntmachung der Stadt Fürth vom 20. August 2021 (geändert am 23. August 2021) ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nur unter Einhaltung der 3G-Regel, möglich.

3G steht für geimpfte, genesene, getestete Personen. Beim 3G-Modell wird die Teilnahme am Sportbetrieb nur Menschen ermöglicht, die geimpft, genesen oder getestet sind.

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