Einladung zur Mitgliederversammlung
des SV Fürth – Poppenreuth e.V. am
Montag, den 15. Dezember 2025 um 19:00 Uhr Kreuzsteinweg 15, 90765 Fürth
TAGESORDNUNG:
- Begrüßung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des 1. Vorstandes
- Bericht der Hauptkassiererin
- Bericht der Kassenprüfer
- Berichte der Abteilungen
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen der Vorstandschaft
- Anträge (Anträge sind spätestens 8 Tage vor Versammlungsbeginn dem Vorsitzenden schriftlich zuzuleiten)
- Vorliegende Anträge auf Satzungsänderung
§ 7.1.
alt: Gerichtlich wie außergerichtlich ist der 1. Vorsitzende allein, der 2. und 3. Vorsitzende Zusammen vertretungsberechtigt.
neu: Gerichtlich wie außergerichtlich sind der 1., 2. und 3. Vorstand allein vertretungsberechtigt.
§ 8.1.c)
alt: Ämterhäufung im Verwaltungsrat ist nicht zulässig.
neu: Bei Ämterhäufung im Verwaltungsrat steht dieser Person nur 1 Stimme zu.
§ 9.2.
alt: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr spätestens zum 30. April zusammen.
neu: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.
§ 9.3.
alt: Die Einladung erfolgt durch den Vorstand durch schriftliche Benachrichtigung per Post, inelektronischer Form oder per E-Mail, mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin.
neu: Die Einladung erfolgt durch den Vorstand über Aushang, Homepage und Social Media mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin
Fürth, den 01.12.2025
SV Fürth – Poppenreuth e.V.
Michael G. Helgert
Vorsitzender des Vorstandes
